Unter Berücksichtigung aller hier erwähnten Voraussetzungen und Bedingungen können Sie einen tschechischen Führerschein legal erwerben, der in ganz Europa und explizit in Deutschland gültig ist (Stand Juli 2008).
Zum Erwerb einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik und zur Einhaltung der in Tschechien vorgeschriebenen 185-Tage-Regelung werden wir mit Ihnen gemeinsam folgende Punkte klären:
- 185-Tage-Regelung
- Wohnsitz in der Tschechischen Republik
- Aufenthaltserlaubnis
- ärztliches Gutachten
- Führerscheinprüfung
Insgesamt sind von Ihnen 4 Anreisen nach Decin - Benesov nad Ploucnici in folgendem Zeitrahmen notwendig.
- erste Anreise: Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
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zweite Anreise (nach 3 bis 4 Wochen): Abholung der Aufenthaltserlaubnis (Bürgerkarte), Beantragung Ihres Führerscheines
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dritte Anreise: nach 6 Monaten (185 Tage nach der zweiten Anreise): ärztliches Gutachten und Führerscheinprüfung
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vierte Anreise (nach 2 Wochen): Antrag zur Aushändigung des Führerscheines, welcher Ihnen nach 2 Wochen per Post zugesandt werden kann.
Erläuterung:
Nachdem wir mit Ihnen bei der ersten Anreise den Wohnsitz in Tschechien und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei den Behörden durchgeführt haben, reisen Sie nach ca. 3 bis 4 Wochen erneut an. Während Ihres zweiten Aufenthaltes holen wir mit Ihnen Ihre Aufenthaltserlaubnis (Bürgerkarte) bei der Behörde ab. Bei der dritten Anreise fahren wir mit Ihnen in Benesov oder Decin zu einem tschechischen Facharzt. Falls Sie Brillenträger sind, bringen Sie bitte Ihre Brillenwerte mit. Der Facharzt wird ein Gutachten nach tschechischem Recht (bei Busführerschein zusätzlich einen psychologischen Test, seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben) erstellen, welches bei der Anmeldung zum Führerscheinerwerb notwendig ist. Gleich im Anschluß fahren wir mit Ihnen zum Magistrat in Decin und beantragen dort Ihren neuen Führerschein und füllen mit Ihnen gemeinsam die Anmeldung für die Fahrschule aus.
Während Ihres dritten Aufenthaltes (nach Ablauf der 185-Tage-Frist nach Austellung der Aufenthaltserlaubnis) erhalten Sie Ihren deutschsprachigen Fahrschul-Prüfungstermin für Theorie und Praxis. Die Thematik der Stundenleistung (gesetzl. 28 Fahrstunden) wird mit Ihnen individuell abgestimmt (Information für Führerscheinanfänger: Theorie- und Praxisstunden sind bereits während der 185tägigen Wartezeit möglich).
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte bei der ersten Anreise mit:
- Personalausweis oder Reisepass eines EU-Staates (noch mind. 1 Jahr gültig)
- 4 Passfotos
- Ihre Krankenversicherungskarte mit EU-Logo auf der Vorder- oder Rückseite. Sollten Sie keine EU-Krankenversicherungskarte haben, müssen Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Sollte die Austellung Ihrer EU-Krankenversicherungskarte längere Zeit dauern, genügt auch ein Ersatzbeleg Ihrer Krankenversicherung.
Sollten Sie in Deutschland eine Sperrfrist zur Wiedererlangung des Führerscheines erhalten haben, benötigen wir einen Nachweis darüber, wann die Sperrfrist abläuft. Es ist ratsam, sich bereits während der Sperrfrist in Tschechien anzumelden um die 185-Tage-Regelung schon während Ihrer Sperrfrist zu nutzen. Mit Ablauf Ihrer Sperrfrist ist die Führerscheinprüfung sofort möglich (ohne MPU).
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